Re: Vespa 50 S


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Abgeschickt von Susi am 31 Maerz, 2008 um 15:15:33:

Antwort auf: Re: Vespa 50 S von felix am 21 Maerz, 2008 um 10:57:17:

: : Für die 50S gibts das aber nicht. Offiziell braucht man für das Ding nen Motorradschein und muß damit zum TÜV, also keine Zulassung mit Versicherungskennzeichen.

: ...mhm..also ich hab auch eine 50s bj 64 (augsburg) und entsprechende papieren...und ich muß damit nicht zum tüv und kann/muß sie mit versicherungskennzeichen fahren... ich weiß aber auch das manche 50s besitzer mit papieren fahren die tüv verlangen und a gscheits nummernschildl haben...vielleicht hat das auch was mit dem baujahr zu tun...

Also mein Versicherungsmensch sagt, dass bis 50 ccm das Versicherungsschild reicht, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h beträgt.
Lt. Führerscheinstelle beim LRA darf man aber nur mit einem Motorrad-Füherschein fahren oder dem Autoführerschein, wenn vor 1981 gemacht. Eine Ausnahmeregelung wie für die Schwalbe gibts net.
Mal schaun, vielleicht drossel ich ihn und melds beim TÜV an.

Danke für die Hilfe, Susi



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